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Beglaubigungen (Unterschrift, Kopien etc)

Beglaubigungen (Unterschrift, Kopien etc)

Die Gemeindepräsidentin oder die Gemeindeverwalterin sind für die Beglaubigungen von Unterschriften oder von Fotokopien zuständig. Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart der Gemeindepräsidentin oder der Gemeindeverwalterin geleistet wird. Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Original vorgelegt werden. Zusätzlich muss in jedem Fall ein Pass oder eine Identitätskarte vorgelegt werden, ein Ausländerausweis genügt nicht.

 

Die Kosten belaufen sich auf Fr. 10.00 pro Beglaubigung.

 

Da ausschliesslich die Gemeindepräsidentin und die Gemeindeverwalterin Unterschriften beglaubigen können, ist eine telefonische Voranmeldung empfehlenswert.

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Wallierhofstrasse 5
4533 Riedholz
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Jeden Dienstag, zwischen 17:00 und 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Gerne können Sie vorab einen Termin reservieren. Dazu melden Sie sich unter der Nummer 032 626 28 87.

 

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