Die Gemeindeorganisation
Riedholz bedient sich wie fast alle anderen solothurnischen Gemeinden der im Gemeindegesetz vorgesehenen ordentlichen Gemeindeorganisation. Damit existiert eine Gemeindeversammlung, welche die Legislative bildet. Der Gemeinderat hat Exekutivfunktion.
Das Gemeindegesetz vom 16. Februar 1992 legt die organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinden fest. Bei der in Riedholz geltenden ordentlichen Gemeindeorganisation üben die Stimmberechtigten ihre Rechte primär an der Gemeindeversammlung aus. In der Gemeindeordnung von Riedholz ist definiert, in welchen Fällen eine Urnenabstimmung durchzuführen ist. Neben der Gemeindeversammlung bestehen die politischen Behörden der Gemeinde Riedholz aus dem Gemeinderat, dem Gemeinderat und den vom Gemeinderat gewählten Kommissionen.
Die Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Angehörigen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich mindestens 2 Mal zu Gemeindeversammlungen, die öffentlich sind, eingeladen.
Aufgaben:
Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung oder Gemeindebeschlüsse einem andern Gemeindeorgan übertragen sind.
Kompetenzen:
Folgende Geschäfte unterliegen der obligatorischen Urnenabstimmung:
Wenn der Gemeindebestand oder das Gemeindegebiet wesentlich verändert werden soll.
Vorlagen, für welche ein Drittel der an einer Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten eine Urnenabstimmung verlangen.
Voraussetzungen:
Wer in der Gemeinde Riedholz stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an der Diskussion beteiligen sowie zu traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Gemeinde Riedholz angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind.
Gemeindeverwaltung Riedholz
Wallierhofstrasse 5
4533 Riedholz
032 626 28 88
E-Mail
Notfallnummern
(Arzt, Strom, Wasser, Post)
Tag | Vormittag | Nachmittag |
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Montag | 09:30 - 11:30 | 15:00 - 17:00 |
Dienstag | geschlossen | 15:00 - 18:00 |
Mittwoch | 09:30 - 11:30 | 15:00 - 17:00 |
Donnerstag | 09:30 - 11:30 | geschlossen |
Freitag | 09:30 - 11:30 | geschlossen |
Jeden Dienstag, zwischen 17:00 und 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Gerne können Sie vorab einen Termin reservieren. Dazu melden Sie sich unter der Nummer 032 626 28 87.
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