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Wohnsitz - anmelden

Wohnsitz - anmelden

Sie sind neu in die Gemeinde Riedholz oder Niederwil zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! 
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich bei der Einwohnergemeinde Riedholz an.

 

Schweizerbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenversicherungs-Nachweis
  • Versichertenausweis (AHV-Karte)
  • Familienausweis (früher Familienbüchlein)
  • Scheidungsurteil / Sorgerechtsregelung (bei gemeinsamen minderjährigen Kindern)
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)

 

Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungs-Nachweis
  • Versichertenausweis (AHV-Karte)
  • Geburtsurkunde / Ehedokument
  • Scheidungsurteil / Sorgerechtsregelung (bei gemeinsamen minderjährigen Kindern)
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)

 

Zuzug aus dem Ausland bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungs-Nachweis
  • Geburtsurkunde / Ehedokument
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)

 

Zuzug als Wochenaufenthalter bringen bitte folgende Unterlagen mit:

 

Schweizerbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Anmeldeformular
  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete durch den Vermieter
  • Ehedokumente
  • Scheidungsurteil

 

Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Anmeldeformular

  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)

  • Pass

  • Ausländerausweis
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete durch den Vermieter
  • Ehedokumente

 

Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält. Hält sich eine Person abwechslungsweise an verschiedenen Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz an jenem Ort, wo die stärksten wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen.
Die Einwohnerdienste prüfen aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.

Gemeindeverwaltung
Wohnen und Umziehen

Logo Gemeinde Riedholz - Negativ

Adresse

Gemeindeverwaltung Riedholz
Wallierhofstrasse 5
4533 Riedholz
032 626 28 88
E-Mail

Notfallnummern
     (Arzt, Strom, Wasser, Post)

Webmaster

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten

Tag Vormittag Nachmittag
Montag 09:30 - 11:30 15:00 - 17:00
Dienstag geschlossen 15:00 - 18:00
Mittwoch 09:30 - 11:30 15:00 - 17:00
Donnerstag 09:30 - 11:30 geschlossen
Freitag 09:30 - 11:30 geschlossen

Sprechstunden der Gemeindepräsidentin

Jeden Dienstag, zwischen 17:00 und 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Gerne können Sie vorab einen Termin reservieren. Dazu melden Sie sich unter der Nummer 032 626 28 87.

 

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